Kurz gesagt: Die Rückmeldung Ihrer Kund:innen über die Quidly-Antwortseite („Einverstanden") ist unverbindlich — dabei entsteht kein Vertrag und deshalb auch keine Widerrufs-Pflicht. Der eigentliche Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie ihn danach selbst mit Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden schließen — und genau dort kann eine Widerrufsbelehrung gesetzlich vorgeschrieben sein.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben Ihnen Ihre Handwerkskammer oder eine Anwältin / ein Anwalt.
Wann ist eine Widerrufsbelehrung Pflicht?
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen:
- Ihre Kundin / Ihr Kunde ist eine Privatperson (Verbraucher:in). Bei Firmenkunden (B2B) gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Der Vertrag wird im Fernabsatz oder außerhalb Ihrer Geschäftsräume geschlossen — zum Beispiel komplett per E-Mail, Telefon oder WhatsApp, oder direkt beim Kunden zu Hause (auch beim Aufmaß-Termin).
Treffen beide Punkte zu, hat Ihre Kundin / Ihr Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht — und Sie müssen vor Vertragsschluss in Textform darüber belehren (Widerrufsbelehrung + Muster-Widerrufsformular).
Warum das wichtig ist
Ohne (korrekte) Belehrung:
- verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf 12 Monate und 14 Tage,
- kann die Kundin / der Kunde auch nach fertiger Arbeit noch widerrufen,
- und Sie verlieren im schlimmsten Fall den kompletten Werklohn — Material und Arbeitszeit inklusive.
So gehen Sie praktisch vor
- Hängen Sie bei Privatkunden die Widerrufsbelehrung + Muster-Widerrufsformular direkt an Ihr Angebot (zum Beispiel als zusätzliche Seite im Angebots-PDF, das Sie über Quidly versenden).
- Geprüfte Muster bekommen Sie kostenlos bei Ihrer Handwerkskammer (HWK) oder beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
- Soll die Arbeit vor Ablauf der 14 Tage beginnen, lassen Sie sich das vom Kunden ausdrücklich in Textform bestätigen (Verlangen auf vorzeitige Ausführung) — sonst riskieren Sie den Vergütungsanspruch für diese Zeit.
Was Quidly übernimmt — und was nicht
- Quidly kennzeichnet die Rückmeldung Ihrer Kund:innen als unverbindlich (Hinweis in der Mail und auf der Antwortseite). Durch den Klick entsteht deshalb kein Fernabsatzvertrag — und auf der Antwortseite ist auch kein Widerrufs-Button nötig.
- Den Vertragsschluss selbst und die Widerrufsbelehrung regeln Sie außerhalb von Quidly. Das bleibt Ihre Verantwortung als Vertragspartner Ihrer Endkund:innen (siehe unsere AGB, § 7).