Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass möglichst alle Menschen quidly nutzen können. Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit unseres Angebots, bekannte Einschränkungen und wie Sie uns Barrieren melden können.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website quidly.de und die unter app.quidly.de erreichbare Web-Anwendung von quidly.
Maßgeblicher Standard ist WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA (über die harmonisierte Norm EN 301 549), wie er im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für digitale Dienstleistungen herangezogen wird. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung.
Stand der Vereinbarkeit
quidly ist nach unserer Einschätzung teilweise konform mit WCAG 2.1 AA. „Teilweise konform" bedeutet, dass die Anforderungen überwiegend erfüllt sind, einzelne Inhalte aber noch nicht vollständig geprüft oder umgesetzt wurden.
Wir prüfen die Barrierefreiheit fortlaufend — unter anderem mit automatisierten Tests (axe-core) und statischer Code-Analyse — und arbeiten derzeit an einer vollständigen manuellen Prüfung (Tastaturbedienung, Screenreader, Zoom und Textumbruch, Farbkontraste).
Bekannte Einschränkungen
Einzelne Bereiche der Web-Anwendung wurden noch nicht abschließend manuell auf Barrierefreiheit geprüft. Sollten Ihnen dort Hürden begegnen, melden Sie uns diese bitte — wir beheben sie so schnell wie möglich.
Barrieren melden (Feedback)
Sie haben eine Barriere entdeckt oder benötigen Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form? Bitte melden Sie sich bei uns:
E-Mail: kontakt@quidly.de
Kontaktformular: quidly.de/kontakt
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Rückmeldung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen und teilen Ihnen mit, wie wir mit Ihrem Anliegen umgehen.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.
Hinweis: Diese Erklärung dient der Information. Die genaue Zuständigkeit und der Ablauf eines Verfahrens richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand von WCAG 2.1 AA / EN 301 549, unterstützt durch automatisierte Tests. Sie wird bei wesentlichen Änderungen sowie im Zuge der laufenden manuellen Prüfung aktualisiert.